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IDW PS 880 Testat für Konzernabschlusssoftware – Was ist das?

IDW PS 880 noch nie gehört? Im Dschungel der Abkürzungen unserer Zeit ist das auch nicht weiter verwunderlich.

Wer sich jedoch für das Thema Digitalisierung interessiert oder mit dem Jahresabschluss eines Unternehmens zu tun hat, der sollte mit dem IDW PS 880 vertraut sein. Im Kern geht es um die Prüfung von Softwareprodukten und den Nachweis, dass die geprüfte Software nach festgelegten Kriterien nutzbar ist.

Einhaltung der Grundsätze für ordnungsgemäße Buchführung (GoBD)

Die Prüfkriterien können vom Softwarehersteller mit definiert werden, z.B. kann es sich um branchenübliche Standardverfahren handeln. Grundsätzlich wird jedoch geprüft, ob das Produkt den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) entspricht. Und hier wird es interessant, denn die Einhaltung der GoBD ist für jedes Unternehmen essenziell.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ist ein eingetragener Verein, der die Fachgebiete der Wirtschaftsprüfer sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes fördert und unterstützt. Dafür bietet das IDW Aus- und Fortbildung an und vertritt die Interessen des Berufsstands. Kernthemen der Arbeit sind Prüfung und Rechnungslegung, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie Berufsrecht.

Dies sagt bereits zweierlei: Zum einen wird die Softwarebescheinigung von Wirtschaftsprüfern erteilt, zum anderen handelt es sich um einen vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Prüfungsstandard.

Vorteile eines Software-Testats nach IDW PS 880

Unabhängig davon, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüfung durchführt, sollte daher die Qualität des Testats gesichert und einheitlich sein. IDW PS 880 richtet sich an Softwarehersteller, die ihre Produkte dieser Prüfung unterziehen können. Das Produkt wird also unabhängig von seiner tatsächlichen Implementierung beim Endanwender geprüft.

Dennoch bietet ein Software-Testat nach IDW PS 880 eine Reihe von Vorteilen. Durch die systematische Anwendung der Testmethoden und -verfahren kann die Qualität der Software erhöht und sichergestellt werden. Damit minimieren die standardisierten Testverfahren das Risiko von Softwarefehlern und Ausfällen. Die Testverfahren sind standardisiert. Dadurch wird der Testprozess nachvollziehbar und transparent. Da das Testverfahren standardisiert ist, können die Ergebnisse und somit die verschiedene Softwareprodukte miteinander verglichen werden.

Wie läuft eine Prüfung nach IDW PS 880 ab?

Um eine Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 zu erhalten, wird vom Softwarehersteller ein Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser kann einzelne Module eines Systems oder ein komplettes Produkt prüfen. Auch Kurzprüfungen nach Updates sind möglich, sofern bereits eine umfassende Prüfung durchgeführt wurde.

Die Prüfung erfolgt anhand der Dokumentation der Softwareerstellung und einer Checkliste nach IDW PS 880. Der Prüfer spielt anhand von Testfällen verschiedene Programmfunktionen ab, um festzustellen, ob eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Dabei wird sowohl die Sachgerechtigkeit als auch die Angemessenheit geprüft.

Typische Testszenarien sind Geschäftsvorfälle wie der Jahresabschluss, erforderliche Auswertungen, die Archivierung von Belegen und Ähnliches – je nach Funktionsumfang des zu testenden Produkts.

Schließlich werden die von der Software erzeugten Daten mit den vom Wirtschaftsprüfer erwarteten Daten verglichen. Abschließend erhält der Softwarehersteller einen Prüfungsbericht, der bescheinigt, ob die geprüfte Software die Anforderungen des IDW PS 880 erfüllt oder nicht. Dieser Prüfbericht ist häufig umfangreich, betrachtet verschiedene Funktionalitäten getrennt und kann Fehler und Qualitätsmängel aufzeigen.

IDW PS 880 Qualitätsmerkmal der Software aber keine Verpflichtung

Softwarehersteller sind nicht verpflichtet, ihre Produkte zertifizieren zu lassen. Es gibt hierfür keine Vorschrift, die dies zwingend verlangt. Die Zertifizierung dient lediglich dem Nachweis, dass sorgfältig gearbeitet wurde. Darüber hinaus kann diese einen Mehrwert für den Anwender darstellen. Denn ist die eingesetzte Software nach IDW PS 880 zertifiziert, kann dies die eigene Ordnungsmäßigkeitsprüfung erleichtern.

Die Softwarebescheinigung ist aber auch ein Wettbewerbsvorteil zur Abgrenzung von anderen Produkten. Das Software-Testat ist nicht einfach käuflich zu erwerben, sondern es ist ein erheblicher Aufwand mit der Erstellung der Software, der Dokumentation und der Begleitung der Prüfung verbunden. Daher ist eine Zertifizierung nach IDW PS 880 durchaus auch ein Qualitätsmerkmal.

elKomSolutions unterstützt bei der Konzernkonsolidierung

Die elKomSolutions-Lösung zur Konzernkonsolidierung (elKomKONS) ist ebenfalls IDW PS 880 geprüft und zertifiziert.

Hierbei unterstützt die Lösung den gesamten Prozess: Abschlussdaten der zu konsolidierenden Unternehmen einlesen, Maßnahmen der Konsolidierung durchführen, Ergebnisse dokumentieren. Erforderliche Auswertungen (Bilanz, GuV, Konsolidierungsübersicht und spezifische Dokumentvorlagen für Anhang und Lagebericht) stellen die ideale Voraussetzung zur Berichterstattung dar.

Unsere Kunden erhalten somit eine einfach bedienbare, hochflexible und kosteneffiziente Business Intelligence Technologie auf Basis IBM Planning Analytics TM1, mit der sie schneller entscheidungsrelevante Informationen für Ihr Unternehmen gewinnen können.

Die Lösung zur integrierten Finanzplanung (elKomPLAN ) mit automatischer Erstellung der Planungsobjekte Bilanz, GuV, Liquidität und Cashflow, sowie die die leistungsfähige Business Intelligence Lösung (elKomBI) auf Basis der OLAP-Datenbanken IBM Planning Analytics TM1 sowie Microsoft Excel oder dem Web-Modul als Frontend, sind weitere Möglichkeiten für den Einsatz unserer Lösung.

Damit können Unternehmensentscheider, die auf Marktbedingungen reagieren und weitreichende Entscheidungen fällen müssen, mittels einer einfach bedienbaren und individuell anpassbaren BI Software, aus unstrukturierten Daten aussagekräftige Informationen gewinnen.

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